Teilnahmebedingungen für den Kurzhörspielwettbewerb
Formale Kriterien des Wettbewerbsbeitrags:
- das Stück hat eine maximale Länge von 3 Minuten
- das Stück ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch oder Französisch – andere Sprachen sind zulässig, soweit das Verstehen des gesprochenen Textes für das Gesamtverständnis nicht relevant ist
- das Stück wird im MP3-Format (min. 192kbit) eingesandt
- das Stück wird als Einzeltrack eingereicht, nicht in mehreren Teil-Tracks
- das Stück ist maximal zwei Jahre alt und wurde noch nicht beim Kurzhörspielwettbewerb oder einem anderen Wettbewerb des Leipziger Hörspielsommers eingesendet
- Einsendeschluss ist der 1. Februar
- die Einsendung erfolgt über das Online-Formular auf hoerspielsommer-verein.de/kurzhoerspielwettbewerb
Der Kurzhörspielwettbewerb des Hörspielsommers richtet sich an alle Hörspielmacher:innen sowohl aus dem Amateur- als auch aus dem professionellen Bereich und auch komplette Neueinsteiger:innen sind herzlich willkommen.
Die Teilnehmenden erklären sich mit der Speicherung und Nutzung ihrer Daten zum Zweck der Durchführung des Hörspielwettbewerbs einverstanden. Die Daten werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmenden sind einverstanden, dass ihnen über ihre Mailadresse weitere Informationen zu Veranstaltungen und Wettbewerben des Hörspielsommer e.V. zugesendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Vor- und nachbereitend zum Wettbewerb ist der Hörspielsommer e. V. berechtigt, Auszüge aus dem eingesandten Stück in verschiedenen Medien und im Internet vorzustellen und den Beitrag selbst zu präsentieren.
Insofern das eingereichte Stück die Vorauswahl des Wettbewerbs erreicht, stimmen die Teilnehmenden der eventuellen Publikation durch den Hörspielsommer e. V. zu.
Die Teilnehmenden stimmen zu, dass ihr Stück im Rahmen der Medienpartnerschaften des Hörspielsommer e. V. präsentiert wird.
Darüber hinaus verbleiben alle Rechte bei den Hörspielmacher:innen bzw. Autor:innen.
Die Teilnehmenden versichern, dass sie mit ihrem Wettbewerbsbeitrag keine Rechte Dritter verletzen.
Text- und Musikrechte Dritter müssen bei den Urheber:innen im Vorfeld eingeholt werden.
Wird GEMA-pflichtige Musik verwendet, muss diese genau gelistet werden.
Als GEMA-pflichtig gelten Musikstücke, deren Urheber oder Interpreten bei der GEMA angemeldet sind, unabhängig davon, ob das einzelne Musikstück bei der GEMA gelistet ist.
Nach Möglichkeit ist nicht GEMA-pflichtige Musik vorzuziehen.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
Die Teilnahmebedingungen wurden gelesen und verstanden.
Der Ablauf des Wettbewerbs wurde verstanden und offene Fragen mit dem Hörspielsommer e. V. im Vorfeld geklärt.
Die Entscheidung über Vorauswahl und Gewinnerstücke wird im Voraus anerkannt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.