17. Leipziger Hörspielsommer im Richard-Wagner-Hain Leipzig

Teilnahmebedingungen für den 6. Hörspielmanuskriptwettbewerb 2024/2025

Formale Kriterien des einzureichenden Wettbewerbsbeitrags:

  • Der von den Teilnehmenden einzureichende Text (nachfolgend „Wettbewerbsbeitrag“ genannt) dient als Manuskript für eine nachfolgende Umsetzung als Hörspiel oder für andere radiokünstlerische Produktionen.
  • Der Umfang des Wettbewerbsbeitrags beträgt max. 6.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), idealerweise auf 2 Seiten. Längere Einsendungen können leider nicht berücksichtigt werden.
  • Der Wettbewerbsbeitrag darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht schon einmal anderweitig produziert oder veröffentlicht worden sein.
  • Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es gibt keine Altersbegrenzung nach oben.
  • Es gibt kein vorgeschriebenes Thema.
  • Jede:r Teilnehmende:r kann lediglich mit einem Text teilnehmen.

Hinweise zur Einsendung des Wettbewerbsbeitrags:

  • Einsendeschluss ist der 1. Februar 2024. Später eingehende Wettbewerbsbeiträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Einsendung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Formular auf der Webseite www.hoerspielsommer-verein.de im Word- oder PDF-Format. Bitte Name und Emailadresse auf dem Dokument angeben.

Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags setzt die Zustimmung der Teilnehmenden zu den in diesem Dokument aufgeführten Teilnahmebedingungen voraus.

Bei der Einreichung über das Online-Formular sind personenbezogene Angaben durch der Teilnehmenden zu machen.

Teilnehmende sind damit einverstanden,

  • dass der eingereichte Wettbewerbsbeitrag der Bauhaus-Universität Weimar weitergeleitet und durch Studierende der Bauhaus-Universität Weimar sowie einer Partner-Universität im Rahmen ihres Studiums zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs genutzt, bearbeitet und als Hörspielstücke umgesetzt werden dürfen. Bearbeitungen sind im Interesse der inhaltlich-gestalterischen Umsetzung als Hörspiel erlaubt. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen des Wettbewerbsbeitrags erfolgt eine Rücksprache mit den Autor:innen.
  • dass der Hörspielsommer e. V. und die Bauhaus-Universität Weimar, auch vor- und nachbereitend zum Wettbewerb, berechtigt sind, den Wettbewerbsbeitrag oder Auszüge hieraus in verschiedenen Medien, im Internet und über Social-Media-Kanäle zum Zweck der Berichterstattung über den Wettbewerb öffentlich vorzustellen, nichtkommerziell auszustrahlen, den Wettbewerbsbeitrag selbst zu präsentieren (zum Beispiel im Rahmen einer Szenischen Lesung) und öffentlich zugänglich zu machen, sowie die produzierten Hörspiele auch bei anderen Wettbewerben einzusenden (mit In-Kenntnissetzung der Autor:innen).
  • dass der Hörspielsommer e. V. und die Bauhaus-Universität Weimar den Teilnehmenden als Urheber des Wettbewerbsbeitrags in angemessener Weise benennen dürfen. Sollte vom Recht auf Anonymität Gebrauch gemacht werden, ist dies von Teilnehmenden schriftlich gesondert zu erklären.
  • die bei der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags erfassten personenbezogenen Daten durch den Hörspielsommer e. V. für die Zwecke und Durchführung des Wettbewerbs gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Nach Beendigung des Wettbewerbs werden diese gelöscht. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
  • dass Name und Emailadresse der Teilnehmenden an die Studierenden der Bauhaus-Universität und der teilnehmenden Partner-Uni zu Informationszwecken weitergegeben werden dürfen.

Teilnehmende versichern,

  • dass sie Rechteinhaber:innen des Wettbewerbsbeitrags sind.
  • dass der Wettbewerbsbeitrag nicht mit dem Recht eines/einer Dritten belastet ist.
  • dass sie die fertigen Hörstücke nur in Rücksprache mit der Bauhaus-Universität Weimar/Partneruniversität den Regisseur:innen kommerziell veröffentlicht oder auf anderen Festivals einreichen dürfen.

Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags begründet keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme des Textes in die Shortlist. Entscheidungen der Fachjury sind verbindlich und auf dem Rechtsweg nicht überprüfbar.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Die Teilnahmebedingungen wurden gelesen und verstanden. Der Ablauf des Wettbewerbs wurde verstanden und offene Fragen mit dem Hörspielsommer e. V. im Vorfeld geklärt.